Kursteilnahme & Fehlzeiten
Anmeldung zu den Kursen
Unabhängig von der offiziellen Anmeldefrist gilt: Für den Erwerb von Leistungspunkten ist die Teilnahme ab der ersten Sitzung eines Kurses notwendig!Nur offiziell registrierte Studierende sind zur Teilnahme berechtigt. Zwar können Sie zur ersten Sitzung eines Kurses i.d.R. auch unangemeldet erscheinen, eine anschließende offizielle Registrierung über das Online-Anmeldeportal ist aber zwingend erforderlich!
Weitere Hinweise:
- Mindestanwesenheits-Regel: Da regelmäßige Anwesenheit und Vor-/Nachbereitung für das erfolgreiche Absolvieren eines Kurses zwingend nötig sind, können hier nicht unbegrenzt Abstriche gemacht werden. Aus diesem Grund kann ein Kurs ggf. selbst dann mit 0 LP bewertet werden, wenn bereits reguläre Leistungsnachweise (wie z.B. Referat oder Essay) erbracht wurden.
- LP-Reduzierung: Bei mehr als zwei Fehlzeiten werden die vergebenen „Basispunkte“ für Anwesenheit (1 LP) und Vor-/Nachbereitung (1 LP) entsprechend reduziert (bspw. nur insgesamt 1 LP für beide Leistungsteile). Die hier genannten Werte beziehen sich auf einen Standardkurs mit 2 SWS (Abweichungen möglich). Wird die fehlende Punktzahl nicht durch eine vereinbarte Zusatzleistung ausgeglichen, so kann der Leistungsschein bestenfalls mit reduzierter Bepunktung ausgestellt werden. Folge: Der Kurs kann möglicherweise nicht mehr wie geplant verbucht werden.
Fehlzeiten
Grundsätzlich gilt an der HfJS die Regelung, dass pro Kurs zwei Fehlzeiten, also die Abwesenheit bei zwei Terminen (bezogen auf einen wöchentlich stattfindenden Kurs), erlaubt sind – und zwar unabhängig davon, ob entschuldigt (immer erwünscht!) oder unentschuldigt. Bei Blockseminaren im Umfang von 2 SWS gilt die Regelung, dass man maximal 3 Zeitstunden (180 min) fehlen darf.
Bei Fehlzeiten, die diesen Rahmen überschreiten, kann nicht mehr zugesichert werden, dass der Kursbesuch mit einem vollständig bepunkteten Leistungsschein abgeschlossen werden kann. Unter Umständen kann auch gar kein Leistungsschein ausgestellt werden.
Gegebenenfalls ist es möglich, Fehlzeiten durch zusätzliche Leistungsnachweise auszugleichen, um auf diese Weise fehlende Leistungspunkte zu erwerben. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Es besteht kein Anspruch hierauf. Vielmehr liegt die Entscheidung darüber, ob – und in welchem Umfang – das möglich ist, in erster Linie bei der/dem Kursleiter:in, die/der jeden Fall individuell prüft.
- Für Fehlzeiten über den zulässigen Rahmen hinaus müssen zwingend ärztliche Atteste (ggf. andere geeignete Nachweise) vorgelegt werden.
- Für die Prüfung eines Falles wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre(n) Kursleiter:in, die/der sich i.d.R. mit dem Prüfungsamt und/oder dem Studiendekanat über das weitere Vorgehen abstimmt. Sie können sich auch direkt an letztere wenden. Kann auf diesem Weg keine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden, so beschließt als letzte Instanz der Prüfungsausschuss darüber.