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Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Voraussetzungen

Bachelor Jüdische Studien (25%, 50% mit oder ohne Lehramtsoption, 75% - in Kombination mit der Universität Heidelberg)

In den Bachelor-Studiengang mit dem Fach Jüdische Studien können Sie sich innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben, sofern die formalen Voraussetzungen dafür vorliegen. Außer der allgemeinen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Schulabschluss sind keine weiteren Studienvoraussetzungen erforderlich.

Bitte beachten Sie: Der Bachelorstudiengang im Fach Jüdische Studien kann nur in Kombination mit einem zweiten Fach an der Universität Heidelberg studiert werden (zwei Fächer zu 50% oder ein Hauptfach zu 75% und ein Begleitfach zu 25%). Sofern Sie das Berufsziel Lehrer:in an Gymnasien haben, studieren Sie beide Fächer zu je 50% mit Lehramtsoption. Generell gilt, dass Sie sich für das zweite Fach direkt an der Universität Heidelberg bewerben und die dortigen Studienvoraussetzungen beachten müssen. B.A. Uni Heidelberg

Bachelor Jüdische Soziale Arbeit (Kooperationsstudiengang mit der FH Erfurt)

Die Bewerbung und Zulassung für den gemeinsam mit der Fachhochschule Erfurt angebotenen Bachelorstudiengang Jüdische Soziale Arbeit erfolgt an der Fachhochschule Erfurt. Die Studierenden werden sowohl an der FH Erfurt als auch an der Hochschule für Jüdische Studien. B.A. Soziale Arbeit FH Erfurt

Master-Studiengänge

Für die Master-Studiengänge ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium Voraussetzung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der verschiedenen M.A.s und  beim Prüfungsamt. 

M.A. Studiengänge

Prüfungsamt

Die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg erfolgt innerhalb der Immatrikulationsfrist beim Studierendensekretariat durch Einreichen (persönlich oder postalisch) des persönlich unterschriebenen Antrags auf Immatrikulation der Hochschule für Jüdische Studien | pdf, 108 KB und folgender Unterlagen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung) in amtlich beglaubigter Form und ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung
  • Evtl. Hochschulabschlusszeugnisse in amtlich beglaubigter Form und ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung
  • 1 Passbild
  • Personalausweis/Reisepass in Kopie
  • Nachweis über die Krankenversicherung

    Zusätzlich müssen Sie immer – auch wenn Sie privat versichert sind - mit einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Kontakt treten und den „Meldungsgrund M10 für die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg“ unter der Hochschulnummer H0003564 beantragen. Dieser Prozess dauert bis zu 5 Werktage. Die Einschreibung erfolgt erst, wenn die elektronische Übermittlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist. Im Gegenzug meldet die Universität den Krankenkassen den Beginn und – später – das Ende Ihres Studiums.

  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Heidelberg (ist nachzureichen)

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

  • Zulassungsbescheid

Bei Promotion

  • Bescheinigung „Annahme als Doktorand:in“

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule. 

    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, dass der Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums) sowie der Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachgewiesen sind - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung, etc.

  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse
  • Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester

    Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Immatrikulationsbescheinigung, etc.) – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein.

Für alle Studiengänge an der HfJS ist es notwendig, sich sowohl an der HfJS als auch an der Universität Heidelberg zu immatrikulieren.

Die Einschreibfristen der HfJS richten sich nach der Universität Heidelberg.

Beiträge und Gebühren

  • Für das Studium an der HfJS werden keine Studiengebühren erhoben.
  • Die anfallenden Semestergebühren (Verwaltungskostenbeitrag, Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft, Sozialbeitrag des Studierendenwerks Heidelberg) entrichten Sie ausschließlich an der Universität Heidelberg. Informationen zu den zu zahlenden Semestergebühren finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter "Studienbeiträge". Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".

Abholung des Studierendenausweises

  • Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.

Semestertermine