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Gasthörer:innen

Gasthörer:in

Höhe der Gebühr

Seit Sommersemester 2007 erhebt die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg für das Gasthörerstudium eine Gebühr entsprechend den §§ 2, 17 LHGebG in der Fassung vom 1. Januar 2005. Die Gebührenhöhe ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 4 Vorlesungsstunden pro Woche 51,00 EUR
  • bis 6 Vorlesungsstunden pro Woche 76,00 EUR
  • ab 7 Vorlesungsstunden pro Woche 102,00 EUR

Auf Antrag kann die Gasthörergebühr auf 26,00 EUR ermäßigt werden, wenn die/der Antragsteller/in Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen erhält. Dies ist durch geeignete Nachweise (Bescheid oder Bescheinigung der gewährenden Stelle) zu belegen.

Für Studierende der Universität Heidelberg fällt keine Gasthörergebühr an.

Gasthörerinnen und Gasthörer der Universität Heidelberg müssen an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg die oben genannte Gasthörergebühr zusätzlich zu der von der Universität Heidelberg erhobenen Gebühr entrichten.

Kursauswahl

  • Gasthörerinnen und Gasthörer sind berechtigt, an sämtlichen Vorlesungen teilzunehmen.
  • Alle übrigen Veranstaltungen (Seminare, Praktika, Übungen, Sprachkurse etc.) können nur nach schriftlicher Genehmigung der betreffenden Lehrkräfte besucht werden. Die Entscheidung über die Zulassung von Gasthörer*innen zu einem bestimmten Kurs liegt bei der Lehrkraft.
  • Gemäß § 64 Abs. LHG dürfen Gasthörer*innen nicht zu Prüfungen zugelassen werden.
  • WICHTIG: Durch die Teilnahme an Veranstaltungen wird weder ein Prüfungsanspruch erworben noch können Teilnahme- oder Leistungsscheine ausgestellt werden. Als Gasthörer*in erworbene Studienleistungen werden im Rahmen eines späteren Studiums nicht anerkannt.

Anmeldeverfahren und Zahlung der Gebühr

Bitte füllen Sie das Formular „Antrag Gasthörer:in“ vollständig aus. Das Antragsformular erhalten Sie im Studierendensekretariat (Raum N1 -01, Mo-Fr, 9.30-16.00 Uhr). Darüber hinaus steht es hier zum Download bereit.

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Gasthörer:inantrag einschließlich etwa erforderlicher schriftlicher Genehmigungen der Lehrkräfte im Studierendensekretariat ein (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9.30 bis 16.00 Uhr). Die Gasthörer:ingebühr kann auf das Konto der HfJS (IBAN: DE19 6725 0020 0001 3097 49) überweisen werden. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Gasthörer:ingebühr, Vorname, Name“ an. Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie den den Gasthörer:inschein im Studierendensekretariat.

Die Gasthörer:ingebühr wird mit der Zulassung zu den Lehrveranstaltungen fällig, jedoch frühestens am 1. April für das Sommersemester und am 1. Oktober für das Wintersemester.

Veranstaltungen

OffenPräsenzDeutsch
12. März 2025 18:28 - 21:00 UTC+01:00

Eröffnung der Comic-Ausstellung im Interkulturellen Zentrum

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13. - 27. März 2025 10:00 - 21:00 UTC+01:00

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligt sich die Hochschule an der Comic-Ausstellung „Wie geht es dir?“ und einem passenden Begleitprogramm

DiskussionPräsenzDeutsch
17. März 2025 18:00 - 20:00 UTC+01:00

Gespräch mit Rita Althausen und David Lüllemann