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Anrechnung von Studienleistungen

Im Ausland und vor allem in Israel erworbene Leistungsscheine können in der Regel angerechnet werden, wenn diese adäquat thematisch und inhaltlich zum Fächerkatalog der HfJS zugeordnet werden können. Sie sollten daher einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss stellen, damit Ihre Leistungen angerechnet werden können.
 

Der Antrag ist im Prüfungsamt der HfJS Heidelberg abzugeben. Adressat:in ist der Vorsitzende / die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Sie sollten dem Antrag Notenbescheinigungen sowie verfasste Hausarbeiten beifügen. Erstellen Sie eine Auflistung jener Leistungen, die Sie für anrechenbar halten und deren Anrechnung sie beantragen möchten. Vergleichen Sie Art und Umfang Ihrer Leistungen mit den von uns geforderten und geben Sie jeweils an, für welche der unsrigen Anforderungen Ihre Leistungen angerechnet werden sollen.