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Schriftliche Hausarbeiten

Reguläre Abgabefrist: Hausarbeiten (Proseminar-, Seminar- und Oberseminararbeiten) sowie andere schriftliche Leistungen sind bis Ende des jeweiligen Semesters (31. März bzw. 30. September) bei der/dem Kursleiter:in einzureichen. Die Korrekturfrist beträgt zwei Wochen.

Der Arbeit ist ein Leistungsschein und die Plagiatserklärung der HfJS beizulegen.

Den Umfang von schriftlichen Hausarbeiten regelt folgendes Info-Blatt:

  • Fristverlängerung: Gemäß dem Beschluss des Professoriums und des Studiendekanats sind Hausarbeiten und andere schriftliche Leistungen zum Ende des Semesters einzureichen, die Korrekturfrist beträgt zwei Wochen. Eine einmalige Verlängerung bis Ende der folgenden Vorlesungszeit – mit dann entsprechend vier Wochen Korrekturfrist – ist in Absprache mit der/dem jeweiligen Dozierenden möglich. Danach kann eine weitere Fristverlängerung nur unter Angabe von triftigen Gründen mit der/dem Dozierenden vereinbart werden, zudem ist das Studiendekanat hierüber zu informieren.

Schriftliche Hausarbeiten

Umfang: 

  • Proseminar: ca. 10-12 Seiten
  • Seminar: ca. 12-15 Seiten
  • Oberseminar: ca. 20-25 Seiten

bezogen auf den Textteil, d.h. Einleitung bis Schluss (ohne Deckblatt, Gliederung, Anhänge, Literaturverzeichnis und sonstige Materialien).

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung. Auch hiervon abweichende Vorgaben durch die Dozierenden sind möglich.

Formatierung
Die Hausarbeit soll zum Zweck der Vergleichbarkeit folgendermaßen formatiert sein:

  • Schrift: Haupttext Times New Roman 12 pt, Fußnoten 10 pt
  • Seitenränder: 2,5 cm links/rechts/oben und 2 cm unten
  • Zeilenabstand: 1,5 Zeilen, bei Zitatabsätzen (mehr als drei Zeilen) 1 Zeile

Abgabe
Die Arbeit ist bis Ende des jeweiligen Semesters (31. März bzw. 30. September) bei der/dem Kursleiter:in einzureichen. Eine einmalige Verlängerung bis Ende der folgenden Vorlesungszeit ist in Absprache mit der/dem Dozierenden möglich.
Der Arbeit ist ein Leistungsschein und die Plagiatserklärung der HfJS beizulegen.