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Master of Education (Erweiterungsfach)

Das Wichtigste in Kürze

  • Abschluss: Master of Education
    Abschluss Master of Education
  • Studienbeginn: Wintersemester
    Studienbeginn Wintersemester
  • Unterrichtssprache: Deutsch / Englisch
    Unterrichtssprache Deutsch / Englisch
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
    Regelstudienzeit 6 Semester

Ziel des Studiengangs

Das Studium Jüdische Religionslehre, Lehramt, kann auch als Erweiterungsfach gewählt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Das Erweiterungsfach mit 120 Leistungspunkten strebt das Lehramt in der Sekundarstufe I und II an, während das Erweiterungsfach mit 90 Leistungspunkten das Lehramt in der Sekundarstufe I ermöglicht. Das Studium führt die Studierenden fachwissenschaftlich in die Bereiche der jüdischen Religion, Geschichte und Kultur von der Antike bis zu heutigen Strömungen und Lebenswelten ein und ermöglicht ihnen gleichzeitig, die fachwissenschaftlichen Fragestellungen mit didaktischen und pädagogischen Fertigkeiten in eigenständigen Modulen zu erweitern.

Der M.Ed. Jüdische Religionslehre, Lehramt als Erweiterungsfach (90 und 120 LP) erarbeitet das Fach inhaltlich und didaktisch-pädagogisch. Hierzu werden zunächst die Grundlagen des Faches in Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodulen gelegt. Eine Vertiefung des Faches erfolgt in einem fachwissenschaftlichen, einem fachdidaktischen sowie in einem Verschränkungsmodul, in dem fachdidaktische und fachwissenschaftliche Fragestellungen miteinander verbunden werden. Er bereitet auf das Lehramt für Jüdischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I (90 Leistungspunkte) bzw. in den Sekundarstufen I und II (120 Leistungspunkte) vor und ist deshalb in erster Linie für Studierende gedacht, die mit Erreichen des Staatsexamens im Auftrag und mit Genehmigung der Landesverbände der jüdischen bzw. israelitischen (Kultus-)Gemeinden Religionsunterricht nach Grundgesetz Art. 7, Abs. 3 unterrichten können.

Der M.Ed. Jüdische Religionslehre als Erweiterungsfach setzt einen ersten M.Ed. Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Staatsexamen) voraus.

Genaue Informationen finden Sie in den Studienplänen und Modulhandbüchern. Das Prüfungsamtdient mit Informationen zu Prüfungen und Prüfungsordnungen.  Für weitergehende Fragen steht Ihnen auch die Studienberatung zur Verfügung.  

„Judentum“ ist mit dem landläufigen Begriff „Religion“, wie er unter anderem auch als Spezifizierung eines Schulfaches (Religionsunterricht) verstanden wird, nicht hinreichend umschrieben. Das Fach Jüdische Studien, wie es an der Hochschule für Jüdische Studien aufgefächert wird, bietet deshalb von der Geschichte des jüdischen Volkes über Bibel und Talmud, Philosophie, Literatur- und Sprachwissenschaft bis hin zu jüdischer Kunst eine breite Palette jüdischer Lebenswelten. Studierende, die den Master of Education anstreben, können aus diesem breiten Angebot ihr Studium zusammenstellen, um „Judentum“ in seiner ganzen Vielfalt zu studieren. Auf diese Weise bereiten sie sich fachlich breit aufgestellt auf das Lehramt in jüdischer Religionslehre vor.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang als erstem Abschluss beträgt sechs Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.

Der für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums als Erweiterungsfach erforderliche Gesamtumfang im Pflicht- und Wahl(pflicht)bereich beträgt 90 Leistungspunkte (Sekundarstufe I) bzw. 120 Leistungspunkte (Sekundarstufe I und II). Das Studium ist modular aufgebaut.

Nach bestandener Master-Prüfung verleiht die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg den akademischen Grad "Master of Education" (abgekürzt M.Ed.).
 

Die 90 Leistungspunkte des M.-Ed.-Abschlusses als Erweiterungsfach Sekundarstufe I umfassen

  • 62 LP Fachwissenschaft
  • 13 LP Fachdidaktik
  • 15 LP Masterarbeit

Die 120 Leistungspunkte des M.Ed.-Abschlusses als Erweiterungsfach Sekundarstufe I und II umfassen:

  • 90 LP Fachwissenschaft
  • 15 LP Fachdidaktik
  • 15 LP Masterarbeit

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Studienberatungzur Verfügung.

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